Verein & Glaubensgemeinschaft

Statuten

Präambel

Wir, die Menschen von Campus Vivere sind fest entschlossen, 

  • unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert des menschlichen Seins, des achtsamen Miteinanders in Gemeinschaft mit gross und klein, zu leben.
  • Das Recht auf intrinsische Bildung für unsere Töchter und Söhne zu ermöglichen, an einem Ort ihrer Wahl. 
  • Die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen- und unveräusserlichen Rechte und die Freiheit aller Mitglieder der Gemeinschaft zu achten. und für diese Zwecke
  • Unseren eigenen inneren Frieden zu pflegen und in friedvoller Gemeinschaft zu leben.
  • unsere Kräfte zu vereinen und die interne Sicherheit über das humanitäre Völkerrecht zu gewährleisten.

 

1. Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Unter dem Namen „Campus Vivere" besteht der Verein, im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, mit Sitz in 8553 Mettendorf TG.

Seine Tätigkeit ist räumlich nicht begrenzt und seine Handlungen sind global ausgerichtet.

Die Errichtung von Zweigvereinen und Kooperationen ist vorgesehen.

Das buchhalterische Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

2. Zweck 

Unser Verein bezweckt die Förderung lebendiger Lernorte, welche die geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten unterstützen. Wir begleiten Töchter und Söhne auf ihrem Weg, zu selbständigen und lebenstüchtigen Menschen. Der Verein fördert das Verantwortungsbewusstsein für andere Menschen, Tiere und die Umwelt. Wir stehen für Nachhaltigkeit.

Ziel ist, nach humanitärem Völkerrecht lebende Gemeinschaften zu erschaffen, der Schutz von Menschen und deren natürlichen Bedürfnissen, wie auch generationenübergreifende Projekte zu unterstützen.

Der Verein kann andere Lernorte, Bildungszentren und Wohngemeinschaften führen und um Angebote erweitern, die diese Gemeinschaften unterstützen und bereichern.

Dabei kann er auch Aufträge an externe Anbieter vergeben.

Campus Vivere ist politisch unabhängig, konfessionell neutral, arbeitet nutzen- und nicht gewinnorientiert. Er arbeitet im öffentlichen Interesse und ist gemeinnützig tätig.

 

3. Mittel 

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Im Weiteren sind folgende Mittelzuwendungen möglich: 

a)  Beitrittsgebühren, Mitgliedsbeiträge und Förderbeiträge.

b)  Spenden, Schenkungen, Überlassungen, Übertragungen, Vermächtnisse und Zuwendungen aller Art.

c)  Erträge aus Geldern anderer Lernorte.

d)  Subventionen und/oder Förderungen der öffentlichen Hand.

e)  Unterstützung von Privatiers und Unternehmungen aller Art.

f)   Einnahmen aus Mittelweitergabe und Veranstaltungen.

g)  Einnahmen aus wissenschaftlichen Arbeiten (eigener und zugeführter Forschungsprojekten).

h)  Einnahmen aus Veranstaltungen der öffentlichen Werbearbeit.

i)   Einnahmen aus eigenen Veranstaltungen, Produktionen, Weiterbildungen.

j)   Einnahmen aus Vermietung.

k)  Einnahmen aus Patentrechten.

 

Glaubensgemeinschaft 


Die Glaubensgemeinschaft „VIVERE“ wurde am 01.02.2021 begründet. Diese Gründung wurde nicht schriftlich festgehalten, sie entstand in einem freien und herzverbundenen Rahmen. 

Glaubensinhalte 

Alle Menschen sind spirituelle Wesen und von Natur aus gleich. Sie besitzen dieselben Rechte und Pflichten. Jeder Mensch hat das Recht nach den Gesetzen der Natur zu leben und sein erschaffendes Potenzial zu entfalten. Es ist daher zutiefst menschlich: miteinander zu reden (Sprache, Mimik, Gestik), gemeinsam zu singen, sich zu umarmen, sich die Hände zu reichen oder zu halten, gemeinsam zu spielen, zu lernen und sich sportlich zu bewegen, zu reisen, zu feiern, zu meditieren und miteinander einfach zu sein. Kein Mensch hat das Recht über andere Menschen zu bestimmen, insbesondere bei fehlendem klar kommunizierten Einverständnis. Eine Fremdbestimmung anderer Menschen widerspricht dem ethischen und moralischen Empfinden und Gewissen der Gemeinschaftsmitglieder. Alle Mitglieder begegnen sich achtsam und in Mitgefühl, um das Leben der Glaubensinhalte für die Gemeinschaft zu ermöglichen.

Die Glaubensgemeinschaft basiert darauf, dass ein Miteinander, die Entfaltung von Liebe und eine natürliche Spiritualität, schlussendlich von den äusseren und auch inneren Blockaden befreien. Hierzu werden unregelmässig und je nach Bedürfnis Veranstaltungen und Treffen durchgeführt, um gemeinsam in die eigene Mitte zu finden und in einen herzverbundenen Erkenntnisprozess einzutauchen. Durch Verbreitung in der Öffentlichkeit wünschen wir uns die Gemeinschaft zu vergrössern. 

Im Weiteren dienen die Veranstaltungen dazu das Potenzial, die Spiritualität, die Selbstbestimmung, die Selbstliebe und den freien Willen der einzelnen Teilnehmer zu stärken, um damit innere und äussere Freiheit zu erfahren. 

Die „VIVERE“ unterstützt keinerlei Art und Form von physischer oder auch psychischer Gewalt und hat sich dem friedvollen Miteinander - frei von äusserem und auch innerem Zwang verschrieben. Die „VIVERE“ sieht sich als freie Gemeinschaft von Menschen, die Demut und Liebe für alles empfinden. 


Organisation 

Da die „VIVERE“ kein Verein und damit keine juristische Person ist, gilt sie als freie und offene Gemeinschaft von Menschen. Das bedeutet, dass alle Menschen, auch Söhne und Töchter, Mütter und Väter, welche an einer Veranstaltung teilnehmen, während der Zeit, in welcher diese Zusammenkunft stattfindet, automatisch und ohne spezielles Zutun Teil der Gemeinschaft und somit im Inneren verbunden sind. Voraussetzung ist, dass die Glaubensgrundsätze durch die Teilnehmenden angenommen werden. Nach Beendigung der Zusammenkunft erlischt die temporäre Mitgliedschaft automatisch durch das Verlassen des Veranstaltungsortes. Die „VIVERE“ existiert in Abwesenheit von hierarchischen Strukturen, von Leitung, einem Anführer und physischen Chef. Jede Zusammenkunft kann von anderen Menschen geleitet werden. Bei allen Veranstaltungen gilt für alle anwesenden dasselbe Stimm- und Mitspracherecht. Entscheide werden gemeinsam besprochen und getroffen.